Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die erteilten Auskünfte des Verkäufers zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung bzw. Verpachtung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadensersatzpflichtig.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das Angebot bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unter Nennung des Namens unverzüglich mitzuteilen.

3. Entstehen eines Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, wobei Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei zu begründen ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß fällig und zahlbar. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserhalt. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. fällig.

5. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Berlin und dem Umland üblichen Maklerprovisionen. Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen. Wenn nicht anders vereinbart gelten folgende Provisionssätze:

  • bei An und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Käufer: 6 %;
  • bei An und Verkäufen von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, dh. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen, vom Käufer: 6 %;
  • Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert. vom Erbbauberechtigten: 6 %;
  • An und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten): 2,5 %:
  • bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter/Pächter
    • bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer: 2 Monatsmieten als Mindestgebühr,
    • bei Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10- Jahresmietsumme: 3 %;
    • Vormietrecht und Optionsrecht: 1,6 Monatsmieten .

Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.

6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

7. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluß

Sofern aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit direkt Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

8. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

9. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand Neuruppin

Folgen Sie uns auf